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   BFH, 17.06.2010 - X B 218/09   

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BFH, 17.06.2010 - X B 218/09 (https://dejure.org/2010,8020)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2010 - X B 218/09 (https://dejure.org/2010,8020)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - X B 218/09 (https://dejure.org/2010,8020)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • openjur.de

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen; Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 2, EStG § ... 10 Abs 3, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 97 Abs 1, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 119 Nr 6, EStG § 10 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 10 Abs 1 Nr 3, EStG § 10 Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • Bundesfinanzhof

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 10 Abs 3 EStG 2002, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 10 Abs 3 EStG 2002, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • rewis.io

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Einordnung der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben i.R.d. grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines finanzgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Einordnung der Arbeitnehmerbeiträge als Sonderausgabe; keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem "Renten-Urteil" vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung auch des Rechts der Altersvorsorge gesetzt und unter D.II. der Entscheidungsgründe ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet ist, "die Rechtslage rückwirkend, bezogen auf das Veranlagungsjahr 1996, zu bereinigen".

    Das BVerfG habe zwar in seinem Rentenurteil in BVerfGE 105, 73 darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sei, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werde.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    c) Die kritische Auseinandersetzung des Klägers mit dem Senatsurteil vom 18. November 2009 X R 34/07 (BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 419) kann ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    b) In seinem Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BVerfGE 120, 169) hat das BVerfG entschieden, dass eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Veranlagungszeiträume vor 2005 auch im Hinblick auf das Verbot doppelter Besteuerung nicht in Frage komme.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Das FG sieht --unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02 (BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574)-- auch keine Pflicht zur Nachbesserung des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs.
  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Hieraus hat der angerufene Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01 (BFH/NV 2005, 513) gefolgert, dass der Gesetzgeber für Veranlagungszeiträume vor 2005 zu einer "Nachbesserung" des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs nicht verpflichtet sei.
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Dazu gehört auch, dass sich der Beschwerdeführer mit der zu dieser Rechtsfrage bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzt und substantiiert darlegt, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 2299/04
    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 25. September 2009  2 BvR 2299/04 (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 24.07.1996 - I R 74/95

    Grenzzone bei Grenzgängern

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Ein solcher Mangel liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn die vom FG gegebene Begründung lückenhaft ist (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660).
  • BFH, 02.02.1999 - II R 91/97

    Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - X B 218/09
    Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660).
  • BFH, 25.03.2002 - VI B 98/01

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 21.12.2001 - VII R 24/01

    Zulassungsfreie Revision

  • BFH, 12.10.2010 - V B 134/09

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender

    Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 X B 218/09, BFH/NV 2010, 1633; vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369).

    Ein solcher Mangel liegt zwar vor, wenn das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass es die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1633; BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363).

  • BFH, 05.05.2011 - V B 11/11

    Keine Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (BFH-Beschluss vom 9. Juni 2010 II B 47/10, BFH/NV 2010, 1633, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2011 - X B 94/11

    Keine Klärungsbedürftigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von

    Diese grundlegenden Erwägungen des BVerfG gelten nicht nur für einen behaupteten Verstoß gegen die doppelte Besteuerung, sondern auch für alle Einwendungen --so auch die der Kläger--, die sich gegen das Zusammenwirken der steuerlichen Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen vor dem Inkrafttreten des AltEinkG und der Besteuerung der daraus resultierenden Altersrenten nach dem Inkrafttreten des AltEinkG richten (so auch Senatsbeschluss vom 17. Juni 2010 X B 218/09, BFH/NV 2010, 1633).
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